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Holzbaustoffe mit digitalen europäischen Daten zur Rückverfolgbarkeit
28. Juli 20262 Min Lesezeit

EUDR gilt 2026 für Holz: Das verlangen die neuen EU-Regeln

Die EU-Entwaldungsverordnung erreicht am 30. Dezember 2026 ihre erste Anwendungsfrist und rückt die Rückverfolgbarkeit von Holz in den Mittelpunkt.


Die europäischen Entwaldungsregeln wechseln von der Vorbereitung in die Anwendung. Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die EUDR für große und mittlere Unternehmen sowie für bestimmte kleinere Marktteilnehmer, die bereits unter die frühere EU-Holzverordnung fielen.

Unternehmen, die Holz und Holzerzeugnisse auf den EU-Markt bringen, müssen nachweisen, dass das Material entwaldungsfrei und legal erzeugt wurde und eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Rückverfolgbarkeit wird Teil des Projekts

Eine Lieferkette kann Holz aus mehreren Wäldern, Betrieben und Ländern verbinden. Produktidentität, Lieferant, Holzart und Geolokalisierung müssen bis zum Gebäude zusammengeführt bleiben.

Für BIM- und Produktionssoftware entsteht eine klare Chance: EUDR-Daten können in Stücklisten, Zuschnittlisten und Projektberichte einfließen. Die Verordnung ist keine Planungsnorm, macht die Holzherkunft aber zum Bestandteil der digitalen Gebäudeakte.

Quellen: https://environment.ec.europa.eu/news/commission-updates-product-scope-and-tools-support-eudr-2026-07-13_en https://eustafor.eu/eudr-what-the-commissions-4-may-2026-simplification-package-means-for-wood-state-forests-and-non-eu-operators/

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